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Grundbesitzabgaben
Beschreibung
Grundsteuer
Gemäß der in der Haushaltssatzung festgesetzten Steuersätze erhebt die Stadt Troisdorf von Troisdorfer Grundstückseigentümer*innen die Grundsteuer. Die Bescheide über die Erhebung der Grundsteuer werden zu Beginn des Kalenderjahres verschickt.
Straßenreinigungs- und Laubkehrgebühren
Die Straßenreinigungs- und -gebührensatzung der Stadt Troisdorf regelt den Umfang der Straßenreinigungspflicht. Die grundsätzliche Zuständigkeit für die Straßenreinigung wurde zum Teil auf die Anwohner der Straßen übertragen, wodurch sich je nach Wohngebiet eine Reduzierung der Straßenreinigungsgebühren ergibt.
Die genaue Aufteilung finden Sie in den Anlagen zur Straßenreinigungs- und -gebührensatzung.
Die Grundbesitzabgaben werden vom Sachgebiet Steuern und Abgaben erhoben.
Zuständige Einrichtungen
- Steuern und Abgaben
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- Kölner Straße 176
- 53840 Troisdorf
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- Fax:
02241 900-800 - E-Mail:
steueramt@troisdorf.de
- Fax:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Herr Abram
Sachbearbeitung- Telefon:
- 02241 900-244
- E-Mail:
- abramy@troisdorf.de
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Frau Offt
Sachbearbeitung- Telefon:
- 02241 900-241
- E-Mail:
- offtu@troisdorf.de