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Grundbesitzabgaben

Beschreibung

Grundsteuer

Gemäß der in der Haushaltssatzung festgesetzten Steuersätze erhebt die Stadt Troisdorf von Troisdorfer Grundstückseigentümer*innen die Grundsteuer. Die Bescheide über die Erhebung der Grundsteuer werden zu Beginn des Kalenderjahres verschickt.

Straßenreinigungs- und Laubkehrgebühren

Die Straßenreinigungs- und -gebührensatzung der Stadt Troisdorf regelt den Umfang der Straßenreinigungspflicht. Die grundsätzliche Zuständigkeit für die Straßenreinigung wurde zum Teil auf die Anwohner der Straßen übertragen, wodurch sich je nach Wohngebiet eine Reduzierung der Straßenreinigungsgebühren ergibt.
Die genaue Aufteilung finden Sie in den Anlagen zur Straßenreinigungs- und -gebührensatzung.

Die Grundbesitzabgaben werden vom Sachgebiet Steuern und Abgaben erhoben.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen