Gewerbeuntersagungsverfahren
Beschreibung
Gewerberechtlich unzuverlässigen Personen ist die selbständige Ausübung eines Gewerbes zu untersagen, wenn dies zum Schutze der Allgemeinheit oder der im Betrieb Beschäftigten erforderlich ist.
Unzuverlässig in diesem Sinne sind Personen, die aufgrund ihres Verhaltens nicht die Gewähr für eine ordnungsgemäße Gewerbeausübung bieten.
Gründe für eine Gewerbeuntersagung können unter anderem sein:
- die Verletzung von öffentlichen Zahlungs- und Erklärungspflichten,
- der ausgeprägte Hang zur Nichtbeachtung der Rechtsordnung
- die Begehung gewerbebezogener Straftaten.
Gewerbeuntersagungsverfahren werden von Amts wegen oder auf Anregung Dritter durchgeführt.
Schriftlich oder Vorsprache nach telefonischer Terminvereinbarung
Die Gebührenfestsetzung ist auf den Verwaltungsaufwand begrenzt und wird im Einzelfall ermittelt (Tarif Nr. 12.11).:
- 50,- bis 300,- € bei Entscheidung über die Gestattung der Fortführung des Betriebs durch einen Stellvertreter (§ 35 Abs. 2 GewO)
- 200,- bis 750,- € bei Entscheidung über die Widergestattung der Ausübung des Gewerbes (§ 35 Abs. 6 GewO)
Zuständige Einrichtungen
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Ordnung und Gewerbe
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- Straße: Kölner Straße Hausnummer: 176
- PLZ: 53840 Ort: Troisdorf
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- E-Mail:
ordnungsamt@troisdorf.de
- E-Mail:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Herr Nolden
Position: Nachname: A-K- Telefon:
- 02241 900-324
- Fax:
- 02241 900-8324
- E-Mail:
- ordnungsamt@troisdorf.de
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Frau Schmitz
Position: Nachname: L-Z- Telefon:
- 02241 900-338
- Fax:
- 02241 900-8338
- E-Mail:
- ordnungsamt@troisdorf.de