Gewerbesteuer

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Gewerbesteuer

Gewerbesteuerpflichtig ist jeder Gewerbebetrieb, der in Deutschland tätig ist. Unter Gewerbebetrieb ist ein gewerbliches Unternehmen im Sinne des Einkommensteuergesetzes zu verstehen.

Das zuständige Finanzamt ermittelt anhand der jährlich einzureichenden Erklärungen den Gewerbesteuermessbetrag für das jeweilige Veranlagungsjahr. Dieser dient als Grundlage für den Gewerbesteuerbescheid der Gemeinde.
Wenn ein Gewerbebetrieb in verschiedenen Gemeinden Betriebsstätten unterhält, ist der Gewerbesteuermessbetrag auf die beteiligten Gemeinden zu verteilen. Der jeweilige Zerlegungsanteil wird dem Steuerpflichtigen und der Gemeinde schriftlich mitgeteilt. Einspruchsmöglichkeit gegen den festgesetzten Gewerbesteuermessbetrag besteht beim Finanzamt. Sowohl Messbetrag als auch Zerlegungsanteil sind für die Gemeinde bindend.

Die Gemeinde multipliziert den vom Finanzamt mitgeteilten Gewerbesteuermessbetrag mit dem Hebesatz und erstellt auf dieser Grundlage den Gewerbesteuerbescheid. Der Hebesatz wird vom Rat der Gemeinde in der Haushaltssatzung festgelegt.

Hebesätze der Stadt Troisdorf für die Gewerbesteuer:

  • seit 2015: 500 %
  • 2011 – 2014: 470 %
  • 1998 – 2010: 440 %

Rechenbeispiel:

Gewerbesteuermessbetrag x Hebesatz = Gewerbesteuer
4.750 Euro x 500 % = 23.750 Euro (Jahressteuer)

Gewerbesteuervorauszahlungen werden vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. erhoben.

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen