Gewerbean-, -um- und -abmeldungen

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Gewerbean-, -um- und -abmeldungen

Gewerbeanmeldung

Der Beginn einer gewerblichen Tätigkeit ist nach § 14 der Gewerbeordnung beim Gewerbeamt der Stadt Troisdorf anzuzeigen. Hierbei ist zu beachten, dass nicht nur die Neuerrichtung eines Betriebes (Auskunft hierzu gibt das Webportal STARTCENTER NRW.) beziehungsweise einer Zweigniederlassung den Beginn eines Gewebes darstellt, sondern auch die Übernahme eines bereits bestehenden Betriebes sowie die Umwandlung eines Unternehmens in eine andere Rechtsform.

Die Verlegung eines Betriebes aus dem Bereich einer anderen Behörde in den Bereich der Stadt Troisdorf ist bei der einen Behörde als Gewerbeabmeldung und bei der Stadt Troisdorf als Gewerbeanmeldung zu behandeln.

Gewerbeummeldung

Der Wechsel der Betriebsstätte innerhalb des Stadtgebietes Troisdorf sowie der Wechsel des Gegenstandes des Gewerbes oder eine Ausdehnung des Waren- und Leistungsangebotes über die bisher gemeldeten Waren und Leistungen hinaus ist dem Gewerbeamt der Stadt Troisdorf anzuzeigen.

Fristen

§ 14 Gewerbeordnung:

(1) Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle anfängt, muss dies der zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen.

Das Gleiche gilt, wenn

  1. der Betrieb verlegt wird,
  2. der Gegenstand des Gewerbes gewechselt oder auf Waren oder Leistungen ausgedehnt wird, die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind,

2a. der Name des Gewerbetreibenden geändert wird oder

  1. der Betrieb aufgegeben wird.

Steht die Aufgabe des Betriebes eindeutig fest und ist die Abmeldung nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums erfolgt, kann die Behörde die Abmeldung von Amts wegen vornehmen.

(2) Absatz 1 gilt auch für den Handel mit Arzneimitteln, mit Losen von Lotterien und Ausspielungen sowie mit Bezugs- und Anteilscheinen auf solche Lose und für den Betrieb von Wettannahmestellen aller Art.

Gewerbeabmeldung

Die Betriebsaufgabe eines Gewerbebetriebes ist nach § 14 der Gewerbeordnung dem Gewerbeamt der Stadt Troisdorf unmittelbar anzuzeigen.

Eine meldepflichtige Betriebsaufgabe des Gewerbebetriebes liegt bei einer vollständigen Aufgabe einer Hauptniederlassung oder einer Zweigstelle vor, ebenso bei Umzug des Betriebes in den Zuständigkeitsbereich eines anderen Gewerbeamtes.
Eine Aufgabe eines Teils der bisher angemeldeten Tätigkeit oder eine vorübergehende Einstellung (zum Beispiel Eisdiele) ist nicht anzeigepflichtig.

Voraussetzungen

Allgemeinformulierungen bei Gewerbeanmeldungen und -ummeldungen wie Service, Dienstleistungen, Handel mit Waren aller Art, Promotion und so weiter können als Tätigkeit nicht berücksichtigt werden. Die Tätigkeit muss genau bezeichnet sein.

Folgende Tätigkeiten sind gem. § 38 GewO überwachungsbedürftig; der örtlichen Ordnungsbehörde sind daher von dem Gewerbetreibenden ein Führungszeugnis und ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister vorzulegen:

  • An- und Verkauf von hochwertigen Konsumgütern, insbesondere Unterhaltungselektronik, Computer, optischen Erzeugnissen, Fotoapparate, Videokameras, Teppiche, Pelz- und Lederbekleidung, Kraftfahrzeugen und Fahrrädern, Edelmetallen und edelmetallhaltigen Legierungen sowie Waren aus Edelmetall oder edelmetallhaltigen Legierungen, Edelstein, Perlen und Schmuck und Altmetallen
  • Auf den Handel mit Gebrauchtwaren spezialisierte Betriebe
  • Auskunftserteilung über Vermögensverhältnisse und persönliche Angelegenheiten (Auskunfteien, Detekteien)
  • Vermittlung von Eheschließungen, Partnerschaften und Bekanntschaften
  • Betrieb von Reisebüros und Vermittlung von Unterkünften
  • der Vertrieb und Einbau von Gebäudesicherungseinrichtungen einschließlich des Schlüsseldienstes
  • Herstellung und Vertreiben spezieller diebstahlsbezogener Öffnungswerkzeuge.

Darüber hinaus sind zur Ausübung bestimmter Tätigkeiten gesonderte Erlaubnisse nötig. Das Ordnungsamt ist zuständig für die

  • Gaststättenerlaubnis (im Volksmund auch 'Konzession' genannt),
  • Erlaubnis zum Betreiben einer Spielhalle
  • Erlaubnis zum Ausüben des Reisegewerbes (Schausteller, Vertreter usw.).

Von der Gewerbeanzeige beziehungsweise -abmeldung werden verschiedene Behörden informiert (unter anderem das Finanzamt, die Industrie- und Handelskammer, die Krankenkasse, die Berufsgenossenschaft, das Gewerbezentralregister und so weiter).

Auskünfte aus der Gewerbedatei

Bei Vorliegen eines berechtigten oder rechtlichen Interesses kann das Gewerbeamt Auskünfte aus der Gewerbedatei erteilen.
Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister beantragen Sie im Bürgerbüro der Stadtverwaltung.

Online Antrag

Die An-, Um- oder Abmeldung eines Gewerbes ist auch online über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW möglich.

Neben dem vollständig ausgefüllten Antragsformular sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • eventuell Vollmacht (auch bei Ehegatten)

Bei Gewerbean- oder -ummeldung

  • bei ausländischen Gewerbetreibenden (nicht EU): gültige Aufenthaltserlaubnis (selbständige Tätigkeit muss ausländerrechtlich erlaubt sein)
  • eventuell Handwerkskarte

Zusätzlich:

  • bei im Handelsregister eingetragenen Gesellschaften: persönliche Angaben zur Geschäftsführerin beziehungsweise zum Geschäftsführer, Auszug aus dem Handelsregister
  • bei überwachungsbedürftigen Tätigkeiten:
    • Führungszeugnis der Belegart 0,
    • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister

Mehr Informationen finden Sie auf den folgenden Websites:

Die An-, Um- oder Abmeldung eines Gewerbes muss schriftlich persönlich oder durch einen bevollmächtigte Person erfolgen.

Sie können Ihr Gewerbe online über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW an-, um- oder abmelden. Antragsformulare für die Gewerbean-, -um- oder -abmeldung sind außerdem als PDF-Vordruck bereitgestellt.

Falls Sie den angebotenen Online-Prozess nicht nutzen möchten, nutzen Sie bitte die im PDF-Format unter den Downloads bereitgestellten, am Bildschirm ausfüllbaren Formulare und Vordrucke.
Achten Sie bitte auf die Vollständigkeit des Formularausdrucks, insbesondere auf bereits ausgefüllte Felder oder Unterschriftenfelder!

Gewerbean- / -ummeldung:

  1. für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften, die keine juristischen Personen sind: 26,00 €
  2. für juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften sind: 33,00 €
  3. für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter bei juristischen Personen: 13,00 €

Zweitschrift der Gewerbean-/-ummeldung:
15,00 €

Die Gewerbeabmeldung ist kostenfrei.