Ausnahmegenehmigungen für Großraum- und Schwerlastverkehr

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Ausnahmegenehmigungen für Großraum- und Schwerlastverkehr

Nach § 46 der Straßenverkehrsordnung (StVO) können Bescheide für die Durchführung von Großraum- und/oder Schwertransporten bzw. über die Beförderung von Ladungen mit überhöhten Abmessungen und/oder Gewichten auf Antrag erteilt werden.

Die jeweilige Beantragung muß schriftlich erfolgen.

Bitte nutzen Sie das im PDF-Format unter den Downloads bereitgestellte, am Bildschirm ausfüllbare Formular.
Achten Sie bitte auf die Vollständigkeit des Formularausdrucks, insbesondere auf bereits ausgefüllte Felder oder Unterschriftenfelder!