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Genehmigungen von Werbeanlagen
Beschreibung
Werbeanlagen sind alle ortsfesten Einrichtungen, die der Ankündigung oder Anpreisung oder als Hinweis auf Gewerbe oder Beruf dienen und vom öffentlichen Verkehrsraum aus sichtbar sind (z.B. Schilder, Beschriftungen, Bemalungen, Lichtwerbungen, Schaukästen, sowie für Zettel- und Bogenanschläge oder Lichtwerbung bestimmte Säulen, Tafeln und Flächen).
Grundsatz
Grundsätzlich bedarf die Errichtung einer Werbeanlage einer Baugenehmigung. Die Zulässigkeit der Anlage wird im Rahmen des vereinfachten Genehmigungsverfahrens geprüft.
Ausnahmen
Von der Genehmigungspflicht ausgenommen sind gem. § 62 I Nr. 12 BauO NRW folgende Werbeanlagen:
- Werbeanlagen und Hinweiszeichen bis zu einer Größe von 1 m²,
- Warenautomaten,
- Werbeanlagen, die nach ihrem Zweck nur vorübergehend für höchstens zwei Monate angebracht werden, außer im Außenbereich,
- Schilder, die Inhaber und Art gewerblicher Betriebe kennzeichnen (Hinweisschilder), wenn sie vor Ortsdurchfahrten auf einer einzigen Tafel zusammengefasst sind,
- Werbeanlagen in durch Bebauungsplan festgesetzten Gewerbe-, Industrie- und vergleichbaren Sondergebieten an der Stätte der Leistung mit einer Höhe bis zu 10 m sowie, soweit sie in, auf oder an einer bestehenden baulichen Anlage errichtet werden, die damit verbundene Änderung der Nutzung oder der äußeren Gestalt der Anlage.
Hinweise
Die Verfahrensfreiheit entbindet nicht von der Verpflichtung zur Einhaltung der Anforderungen, die durch öffentlich-rechtliche Vorschriften an Anlagen gestellt werden, und lassen die bauaufsichtlichen Eingriffsbefugnisse unberührt.
Werbeanlagen an Baudenkmälern oder in deren Nähe bedürfen einer denkmalrechtlichen Erlaubnis. Diese ist bei der unteren Denkmalbehörde im Bauordnungsamt der Stadt Troisdorf einzuholen, zu erreichen unter 02241/900-466 oder denkmal@troisdorf.de
Die Antragstellung muss schriftlich erfolgen. Bitte nutzen Sie die im PDF-Format unter den Downloads bereitgestellten, am Bildschirm ausfüllbaren Formulare und Vordrucke. Achten Sie bitte auf die Vollständigkeit des Formularausdrucks, insbesondere auf bereits ausgefüllte Felder oder Unterschriftenfelder.
Die erforderlichen Bauvorlagen können Sie dem Antragsvordruck entnehmen oder bei der Bauberatung erfragen. Die Bauberatung erreichen Sie telefonisch unter 02241/900495 oder per E-Mail Bauberatung@troisdorf.de.
Erreichbarkeit der Bauberatung
Montag 8:30 - 12:00 Uhr – ohne Termin
Dienstag, Mittwoch 7:30 - 12:00 Uhr nur telefonische Erreichbarkeit
Donnerstag 8:30 - 12:30 Uhr – mit Termin
Freitag keine Bauberatung
Für die Genehmigung einer Werbeanlage ist eine Verwaltungsgebühr zu entrichten, deren Höhe vom Einzelfall abhängig ist.
Zuständige Einrichtungen
- Baugenehmigungen
-
- Kölner Straße 176
- 53840 Troisdorf
-
- Fax:
02241 900-8063 - E-Mail:
bauordnungsamt@troisdorf.de
- Fax:
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
Frau Graß
Sachbearbeitung- Telefon:
- 02241 900-639
- E-Mail:
- grassj@troisdorf.de
-
Herr Herzberg
Sachbearbeitung- Telefon:
- 02241 900-637
- E-Mail:
- herzbergs@troisdorf.de
-
Herr Hüsson
Sachbearbeitung- Telefon:
- 02241 900-634
- E-Mail:
- huessonp@troisdorf.de
-
Herr Jentsch
Sachbearbeitung- Telefon:
- 02241 900-9213
- E-Mail:
- jentschj@troisdorf.de
-
Herr Scholemann
Sachbearbeitung- Telefon:
- 02241 900-646
- E-Mail:
- scholemannd@troisdorf.de
-
Frau Wedel
Sachbearbeitung- Telefon:
- 02241 900-284
- E-Mail:
- wedelj@troisdorf.de