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Genehmigungen im Bereich der Wahner Heide
Beschreibung
Auf Grund ihrer fast 200 Jahre währenden militärischen Nutzung bestehen in der Wahner Heide nach wie vor Gefahren durch Munitionsreste und andere Kampfmittel.
In der Kampfmittel-Unfallverhütungs-Verordnung Wahner Heide ist festgelegt, welche Wege benutzt werden dürfen und welche Verhaltensregeln in der Wahner Heide zu beachten sind. Zuwiderhandlungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einer Geldbuße geahndet werden.
Fragen hierzu wie auch zur Kampfmittel-Unfallverhütungs-Verordnung Wahner Heide allgemein beantwortet das Ordnugsamt unter den genannten Kontaktdaten.
Mehr Informationen finden Sie auf den folgenden Websites:
Entsprechend der Ausnahmeregelungen in §5 Kampfmittel-Unfallverhütungs-Verordnung Wahner Heide kann das Ordnungsamt auf Antrag bestimmten Personengruppen Ausnahmegenehmigungen von den bestehenden Regelungen erteilen.
Zuständige Einrichtungen
- Ordnung und Gewerbe
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- Kölner Straße 176
- 53840 Troisdorf
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- Fax:
02241 900-8032 - E-Mail:
ordnungsamt@troisdorf.de
- Fax:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Frau Paul
Sachbearbeitung- Telefon:
- 02241 900-315
- E-Mail:
- paulma@troisdorf.de