Genehmigungen baulicher Anlagen auf Grabstätten

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Dienstleistungsinformationen

Genehmigungen baulicher Anlagen auf Grabstätten

Zur Errichtung von baulichen Anlagen (Abdeckplatten, Einfassungen, Grabsteinen etc.) auf Grabstätten der Troisdorfer Friedhöfe benötigen Sie eine Erlaubnis der Stadt.

Die notwendige Erlaubnis erhalten Sie bei der Friedhofsverwaltung im Baubetriebs- und Friedhofsamt der Stadt Troisdorf. Bei Fragen, Beratung und Hilfestellung zu Grabstätten und Grabmalgenehmigungen wenden Sie sich gerne an die genannten Ansprechpartner*innen.

Die Errichtung von baulichen Anlagen auf Grabstätten muss schriftlich beantragt werden.

Bitte nutzen Sie die im PDF-Format unter den Downloads bereitgestellten, am Bildschirm ausfüllbaren Formulare und Vordrucke.
Achten Sie bitte auf die Vollständigkeit des Formularausdrucks, insbesondere auf bereits ausgefüllte Felder oder Unterschriftenfelder!

Die Höhe der anfallenden Gebühren richtet sich nach der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Troisdorf.

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen