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Genehmigungen baulicher Anlagen auf Grabstätten
Beschreibung
Zur Errichtung von baulichen Anlagen (Abdeckplatten, Einfassungen, Grabsteinen etc.) auf Grabstätten der Troisdorfer Friedhöfe benötigen Sie eine Erlaubnis der Stadt.
Die notwendige Erlaubnis erhalten Sie bei der Friedhofsverwaltung im Baubetriebs- und Friedhofsamt der Stadt Troisdorf. Bei Fragen, Beratung und Hilfestellung zu Grabstätten und Grabmalgenehmigungen wenden Sie sich gerne an die genannten Ansprechpartner*innen.
Die Errichtung von baulichen Anlagen auf Grabstätten muss schriftlich beantragt werden.
Bitte nutzen Sie die im PDF-Format unter den Downloads bereitgestellten, am Bildschirm ausfüllbaren Formulare und Vordrucke.
Achten Sie bitte auf die Vollständigkeit des Formularausdrucks, insbesondere auf bereits ausgefüllte Felder oder Unterschriftenfelder!
Die Höhe der anfallenden Gebühren richtet sich nach der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Troisdorf.
Zuständige Einrichtungen
- Friedhofsverwaltung
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- Kölner Straße 176
- 53840 Troisdorf
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- Fax:
02241 900-8070 - E-Mail:
friedhofsverwaltung@troisdorf.de
- Fax:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Frau Kern
Sachbearbeitung- Telefon:
- 02241 900-727
- E-Mail:
- kernir@troisdorf.de
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Frau Land
Sachbearbeitung- Telefon:
- 02241 900-725
- E-Mail:
- landy@troisdorf.de
-
Frau Pilger
Sachbearbeitung- Telefon:
- 02241 900-762
- E-Mail:
- pilgermar@troisdorf.de
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Herr Reider
Sachbearbeitung- Telefon:
- 02241 900-721
- E-Mail:
- reiderw@troisdorf.de
-
Frau Wember
Sachbearbeitung- Telefon:
- 02241 900-724
- E-Mail:
- wemberl@troisdorf.de