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Förderung der Kultur- und Brauchtumspflege

Beschreibung

Die Stadt Troisdorf fördert die Aktivitäten zur Kultur- und Brauchtumspflege der Ortsteile und Vereine im Gebiet der Stadt Troisdorf nach den Kulturförderrichtlinien durch Zuschüsse im Rahmen der im Haushaltsplan für das jeweilige Haushaltsjahr bereitgestellten Mittel.

Die Zuwendungen nach diesen Richtlinien sind subsidiär, auf sie besteht kein Rechtsanspruch.

Die erforderlichen Anträge sind an das Kulturamt der Stadt Troisdorf zu richten. Antragsfrist ist der 30. November jeweils für das Folgejahr.

Bitte nutzen Sie die im PDF-Format unter den Downloads bereitgestellten, am Bildschirm ausfüllbaren Formulare und Vordrucke.
Achten Sie bitte auf die Vollständigkeit des Formularausdrucks, insbesondere auf bereits ausgefüllte Felder oder Unterschriftenfelder!