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Fischereischeine

Beschreibung

Wer in stehenden oder fließenden Gewässern angeln möchte, benötigt grundsätzlich einen in NRW ausgestellten Fischereischein und muss darüber hinaus in NRW die Fischereiabgabe für das laufende Kalenderjahr entrichtet haben.

Bis zum 30.06.2026 wurden in NRW Fischereischeine in Papierform ausgestellt, die neben den Personalien, der Anschrift auch ein Lichtbild der berechtigten Person enthielten. Auf dem Fischereischein wurde bisher auch die Leistung der Fischereiabgabe vermerkt.

Ab dem 1. Juli 2026 wird der Fischereischein in Nordrhein-Westfalen als Scheckkarte auf Lebenszeit ausgestellt und benötigt kein Lichtbild mehr. Er ist daher nur im Zusammenhang mit einem amtlichen Lichtbildausweis gültig.

Kinder und Jugendliche zwischen 10 und 15 Jahren dürfen nur in Begleitung einer Person mit gültigem Fischereischein angeln. Ein Jugendfischereischein wird nicht mehr ausgestellt. Bei der Ausübung der Fischerei ist künftig ein amtlicher Lichtbildausweis (z.B. Personalausweis) oder Schülerausweis mitzuführen.

Wichtig: Fischereischeine, die vor dem 1. Juli 2026 ausgestellt wurden, bleiben bis zum Ablauf ihrer Laufzeit gültig. Ein sofortiger Umtausch ist nicht erforderlich. Auf Wunsch können Bürgerinnen und Bürger ihren bisherigen Fischereischein bereits vorzeitig in das neue Format umtauschen. Die bereits gezahlte Fischereiabgabe wird auf den neuen Fischereischein übertragen. Für die Erteilung des neuen Fischereischeins fällt eine einmalige Gebühr an.

Die Fischereiabgabe wird künftig getrennt vom Fischereischein entrichtet (für 1 oder 5 Kalenderjahre).

Für die Neuausstellung oder Verlängerung eines Jahres- oder Fünfjahresfischereischeines sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Fischereischein wenn vorhanden
  • Urkunde der erfolgreich abgelegten Fischereiprüfung
  • Ggf. Vollmacht

Bei Antragstellung von Personen zwischen dem 14. und 18. Lebensjahr ist zusätzlich die Vorsprache eines Erziehungsberechtigten erforderlich.

Mehr Informationen finden Sie auf den folgenden Websites:

Der Fischereischein mit Begleitung auf Lebenszeit (früher: Sonderfischereischein) ist nur bei dem zuständigen Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung (dort: Leitstelle für Fischereiwesen) zu beantragen.

Kontaktmöglichkeiten hierfür bestehen per E-Mail: service@digifisch-nrw.de oder telefonisch montags, mittwochs und freitags von 09.00 – 12.00 Uhr und donnerstags von 13.00 Uhr – 16.00 Uhr unter 02361/305-6606.

Wenn Sie noch offene Fragen haben, finden Sie vielleicht in der FAQ im Downloadbereich eine passende Antwort oder auf der Homepage des Landesamtes:

https://www.lave.nrw.de/themen/fischerei/leitstelle-fuer-fischereischeinwesen

Personen, die bis zum 30.06. 2026 eine Fischerprüfung bestanden oder einen Fischereischein erhalten haben, müssen zwecks Überprüfung der „alten“ Fischereischeine bzw. Fischerprüfungszeugnisse auf Fälschungsmerkmale den neuen Fischereischein bei persönlich im Bürgeramt beantragen.

Personen, die ab 01.07 2026 die Fischerprüfung bestanden haben, können den Fischereischein künftig auf zwei Wegen beantragen. Der Antrag kann persönlich im Bürgeramt gestellt werden. Alternativ ist eine Online-Beantragung über das NRW-Serviceportal unter https://meineverwaltung.nrw möglich; hierfür sind ein Login über die digitale Identitätsplattform (für NRW-Bürgerinnen und -Bürger: BundID) mittels eID-Funktion sowie die Nutzung des entsprechenden Onlinedienstes erforderlich.

Die Beantragung über den Online-Dienst ist kostengünstiger und erfordert keine Terminvereinbarung.

Verwaltungsleistung                                   im Bürgeramt                        online 

Fischereischein auf Lebenszeit                     30,00 €                                   18,00 €

Fischereiabgabe für 1 Kalenderjahr             22,00 €                                   14,00 €

Fischereiabgabe für 5 Kalenderjahre           50,00 €                                   42,00 €

Ausländerfischereischein                               32,00 €                                   20,00 €

Fischereischein mit Begleitung
auf Lebenszeit                                                  ---                                            30,00 €

Die Beantragung über den Online-Dienst ist kostengünstiger, da eine vollautomatisierte Bearbeitung erfolgt.