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Dienstleistungsinformationen
Erschließungs- und Anliegerbeiträge
Für die Erschließung der Grundstücke und den Ausbau der Straßen erhebt die Stadt von den betroffenen Anliegern Beiträge.
Nähere Informationen zu den Erschließungs- und Straßenbaubeiträgen erhalten Sie bei den genannten Ansprechpartner*innen.
Für weitere Informationen und die Beantwortung von Fragen zu den Themen
- Anschluß des Grundstücks an das städtische Kanal- und Abwassernetz (Kanalanschlußbeitrag)
- Gebühren für die Nutzung des Kanal- und Abwassernetzes (Kanalbenutzungsgebühren)
- Stadtentwässerung
- Straßenbeleuchtung
wenden sich bitte an den
Abwasserbetrieb Troisdorf AöR
Poststraße 105
53840 Troisdorf
Telefon: 0 22 41 / 888 - 0
Telefax: 0 22 41 / 888 - 150
E-Mail: info@abwasserbetrieb-troisdorf.de.
Mehr Informationen finden Sie auf den folgenden Websites:
Die Erhebung und die Höhe der Beiträge erfolgt nach dem Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) sowie der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Troisdorf.
Beitragspflichtig ist der-/diejenige, der/die im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Beitragsbescheides Eigentümer*in des durch die Anlage erschlossenen Grundstücks ist. Mehrere Eigentümer*innen eines Grundstücks sind Gesamtschuldner*innen.
Zuständige Einrichtung
- Erschließungsbeiträge
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- Kölner Straße 176
- 53840 Troisdorf
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- Fax:
02241 900-8066 - E-Mail:
amt-fuer-strassenbau-erschliessungsbeitraege-und-verkehr@troisdorf.de
- Fax:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Frau Klingsporn
Sachbearbeitung- Telefon:
- 02241 900-705
- E-Mail:
- klingspornn@troisdorf.de
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Frau Konti
Sachbearbeitung- Telefon:
- 02241 900-706
- E-Mail:
- kontim@troisdorf.de
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Frau Meyer
Sachbearbeitung- Telefon:
- 02241 900-707
- E-Mail:
- meyerd@troisdorf.de
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Herr Stelter
Sachbearbeitung- Telefon:
- 02241 900-9269
- E-Mail:
- stelterc@troisdorf.de