Erschließungs- und Anliegerbeiträge

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Dienstleistungsinformationen

Erschließungs- und Anliegerbeiträge

Für die Erschließung der Grundstücke und den Ausbau der Straßen erhebt die Stadt von den betroffenen Anliegern Beiträge.

Nähere Informationen zu den Erschließungs- und Straßenbaubeiträgen erhalten Sie bei den genannten Ansprechpartner*innen.

Für weitere Informationen und die Beantwortung von Fragen zu den Themen

  • Anschluß des Grundstücks an das städtische Kanal- und Abwassernetz (Kanalanschlußbeitrag)
  • Gebühren für die Nutzung des Kanal- und Abwassernetzes (Kanalbenutzungsgebühren)
  • Stadtentwässerung
  • Straßenbeleuchtung

wenden sich bitte an den

Abwasserbetrieb Troisdorf AöR
Poststraße 105
53840 Troisdorf
Telefon: 0 22 41 / 888 - 0
Telefax: 0 22 41 / 888 - 150
E-Mail: info@abwasserbetrieb-troisdorf.de.

Mehr Informationen finden Sie auf den folgenden Websites:

Die Erhebung und die Höhe der Beiträge erfolgt nach dem Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) sowie der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Troisdorf.
Beitragspflichtig ist der-/diejenige, der/die im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Beitragsbescheides Eigentümer*in des durch die Anlage erschlossenen Grundstücks ist. Mehrere Eigentümer*innen eines Grundstücks sind Gesamtschuldner*innen.

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen