eID-Karte für Bürger*innen der EU und des EWG

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Dienstleistungsinformationen

eID-Karte für Bürger*innen der EU und des EWG

Ab dem 01. Januar 2021 können Bürger*innen der Europäischen Union (EU) sowie Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), die nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, einen Antrag auf Ausstellung einer eID-Karte stellen.

Das Mindestalter beträgt 16 Jahre.

Staatsangehörige dieser Staaten sind antragsberechtigt:

  • Mitgliedstaaten der EU (außer Deutschland):
    Belgien / Bulgarien / Dänemark / Estland / Finnland / Frankreich / Griechenland / Italien / Irland / Kroatien / Lettland / Litauen / Luxemburg / Malta / Niederlande / Österreich / Polen / Portugal / Rumänien / Schweden / Slowakei / Slowenien / Spanien / Tschechien / Ungarn / Zypern
  • Staaten des EWR:
    Island / Liechtenstein / Norwegen

Die eID-Karte kann dazu verwendet werden, die Identität von Karteninhabenden gegenüber öffentlichen und nichtöffentlichen Stellen elektronisch nachzuweisen. Der elektronische Identitätsnachweis erfolgt hierbei durch Übermittlung von Daten aus dem Chip der eID-Karte zu der abfragenden Institution.
Der Nachweis der Identität kann durch die eID-Karte auch erbracht werden, wenn jemand als bevollmächtigter für eine andere Person, ein Unternehmen oder eine Behörde handelt.
Ferner kann die eID-Karte dazu genutzt werden, die auf dem Chip gespeicherten Daten unter Zuhilfenahme eines entsprechenden Endgerätes fehler- und verlustfrei unter Anwesenden elektronisch zu übermitteln (zum Beispiel zur elektronischen Datenübernahme in ein Formular).

Die eID-Karte dient nicht als Ausweispapier oder als Reisedokument. Daher fehlen auf der eID-Karte Daten, wie zum Beispiel Lichtbild, Unterschrift, Körpergröße und Augenfarbe.

Bei Verlust Ihrer eID-Karte sind Sie verpflichtet, den Verlust unverzüglich Ihrer Meldebehörde oder der Polizei anzuzeigen.

Die eID-Karte muss immer persönlich beantragt werden. Zur Bestätigung Ihrer Identität müssen Sie zum Abgleich Ihrer personenbezogenen Daten im Bürgerbüro persönlich vorsprechen.
Bitte bringen Sie zur Antragstellung Ihren anerkannten und gültigen ausländischen Pass oder Personalausweis zur Identitätsfeststellung mit.

Die Bearbeitungszeit beträgt voraussichtlich 3-4 Wochen ab Antragstellung.

Ausgabe der eID-Karte

Nachdem die Bundesdruckerei Ihre eID-Karte hergestellt hat, versendet die Bundesdruckerei einen PIN-Brief an die Wohnanschrift, die Sie bei Antragstellung angegeben haben.

Der PIN-Brief enthält die Transport-Geheimnummer (PIN), mit deren Hilfe Sie eine eigene sechsstellige PIN selbst setzen müssen. Erst dann ist die Online-Ausweisfunktion einsatzbereit. Zudem enthält der PIN-Brief die Entsperrnummer (PUK) und das Sperrkennwort zur Sperrung der Online-Funktion.

Die Abholung muss persönlich unter Vorlage des nationalen Passes/Ausweises oder über Dritte mit Vollmacht zur Abholung erfolgen.

37,00 Euro

Gebühren sind direkt bei Antragstellung zu zahlen und Sie können bar oder mit der Girocard (EC-Karte) und evtl. PIN-Nummer – auch kontaktlos - bezahlen. Ebenfalls ist eine Zahlung per Smartphone möglich, wenn Sie eine EC-Karte hinterlegt haben.

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen