Eheschließungen

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Eheschließungen

Beide Verlobte wohnen nicht in Troisdorf und trotzdem möchten Sie gerne bei uns heiraten? Kein Problem.

Sie melden Ihre Eheschließung im Standesamt Ihres Wohnsitzes an und bitten die Kollegin / den Kollegen dort, Ihnen eine Ermächtigung zur Eheschließung in Troisdorf auszustellen. Die Unterlagen werden dann nach Prüfung an das hiesige Standesamt gesandt und Sie können Ihren Heiratstermin mit uns vereinbaren.

Informationen zur Namensführung nach deutschem Recht

Kommt deutsches Recht zur Anwendung, so können Ehegatten durch eine gemeinsame Erklärung gegenüber dem Standesbeamten bei oder nach der Eheschließung den Geburtsnamen des Mannes oder der Frau zum Ehenamen bestimmen (§ 1355 Abs.2 und 3 BGB). Geburtsname ist der Name, der in die Geburtsurkunde eines Ehegatten zum Zeitpunkt der Erklärung gegenüber dem Standesbeamten einzutragen ist. Treffen sie keine Bestimmung, so behält jeder Ehegatte den von ihm zur Zeit der Eheschließung geführten Namen.
Der Ehegatte, dessen Geburtsname nicht Ehename geworden ist, kann durch Erklärung gegenüber dem Standesbeamten dem Ehenamen seinen Geburtsnamen oder den zur Zeit der Erklärung über die Bestimmung des Ehenamens geführten Namen voranstellen oder anfügen. Eine Voranstellung oder Anfügung ist nicht möglich, wenn der Ehename aus mehreren Namen besteht. Besteht der Name eines Ehegatten aus mehreren Namen, so kann nur einer dieser Namen hinzugefügt werden. Die Hinzufügung kann widerrufen werden; in diesem Fall ist eine erneute Erklärung nicht zulässig. Die Erklärung und der Widerruf sind an keine Frist gebunden (§ 1355 Abs.4 BGB).

Welche Unterlagen vorzulegen sind, ist im Einzelfall recht unterschiedlich. Grundsätzlich sind folgende Dokumente im Original notwendig:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Aufenthaltsbescheinigung (zur Vorlage beim Standesamt) der zuständigen Meldebehörde, sofern der/die Verlobte nicht in Troisdorf wohnt
  • eine neue beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister, sofern der/die Verlobte nicht in Troisdorf geboren wurde
  • eine aktuelle Eheurkunde der Vorehe, sofern der/die Verlobte geschieden oder verwitwet ist und die Vorehe nicht in Troisdorf geschlossen wurde
  • eine Vollmacht, wenn einer der Verlobten nicht persönlich bei der Anmeldung dabei sein kann (nutzen Sie in diesem Fall das bereitgestellte Formular)
  • eine Geburtsurkunde gemeinsamer Kinder, in der beide Verlobte als Eltern eingetragen sind.

In manchen Fällen ist es notwendig, sich vorab persönlich beim Standesamt zu erkundigen, welche Unterlagen konkret benötigt werden. Dies ist der Fall, falls

  • eine/r der Verlobten eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt oder besaß
  • eine/r der Verlobten nicht im Bundesgebiet geboren ist
  • eine/r der Verlobten adoptiert wurde
  • eine/r der Verlobten mehrere Vorehen hat
  • eine/r der Verlobten im Ausland geschieden wurde.

Vereinbaren Sie bitte mit der Standesbeamtin/dem Standesbeamten einen Termin, an dem Sie die Unterlagen vorlegen.

Die Anmeldung zur Eheschließung ist beim Standesbeamten eines Wohnortes der Verlobten persönlich zu beantragen, die Eheschließung kann dagegen jedes Standesamt durchführen.
Die Aufgabe des Standesbeamten ist es, Ihren Personenstand festzustellen und zu prüfen, ob Ihrem Heiratswunsch keine Ehehindernisse entgegenstehen.

Bitte beachten Sie, dass Sie sich zur Sicherung Ihres Wunschtermins möglichst frühzeitig anmelden (einen Überblick über freie Termine gibt der Traukalender), andererseits die Anmeldung -nur- eine Gültigkeit von sechs Monaten hat, das heißt, dass sie innerhalb von sechs Monaten heiraten können/müssen, da ansonsten die Anmeldung verfällt.

Bitte nutzen Sie die im PDF-Format unter den Downloads bereitgestellten, am Bildschirm ausfüllbaren Formulare und Vordrucke.
Achten Sie bitte auf die Vollständigkeit des Formularausdrucks, insbesondere auf bereits ausgefüllte Felder oder Unterschriftenfelder!

  • Für die Anmeldung:
    • € 40,- Prüfung der Ehevoraussetzungen
    • € 66,- Prüfung der Ehevoraussetzungen, wenn ausländisches Recht zu beachten ist
  • Für die Eheschließung:
    • € 20,- für bei der Eheschließung ausgehändigte Urkunden
    • € 50,- bis 200,- für den Mehraufwand einer Eheschließung außerhalb des Rathauses
    • € 13,- bis € 30,- für 1 Stammbuch der Familie.

Weitere Kosten können durch Ausstellung oder Beantragung von Urkunden/Bescheinigungen oder durch Übersetzungen, etc. (bei ausländischer Staatsangehörigkeit) entstehen.

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen