Bußgeldverfahren (ohne Verkehrsordnungswidrigkeiten)

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Bußgeldverfahren (ohne Verkehrsordnungswidrigkeiten)

Die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten stellt eine gesetzliche Möglichkeit dar, die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Vorschriften durchzusetzen. Durch die Festsetzung eines Bußgeldes soll eine Pflichtenmahnung ausgesprochen werden. Mit der Erhebung eines Bußgeldes kann aber auch ein erzielter rechtswidriger Gewinn abgeschöpft werden.

Bei Verstößen gegen öffentlich-rechtliche Vorschriften können Bußgelder nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) erhoben werden. Zuständig für die Verfolgung und Ahndung dieser Ordnungswidrigkeiten ist eine zentrale Bußgeldstelle. Dieser zentralen Stelle obliegt die Durchführung des gesamten Bußgeldverfahrens einschließlich der Erteilung von Verwarnungen.

Davon ausgenommen sind Verwarnungs- und Bußgelder bei Verkehrsordnungswidrigkeiten, die in der Zuständigkeit des Sachgebiets Verkehrsüberwachung im Amt für Sicherheit und Ordnung liegen.

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen