Bewohnerparkausweise

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Dienstleistungsinformationen

Bewohnerparkausweise

Die Parkausweise berechtigen zum Abstellen des eingetragenen PKW’s in den entsprechend ausgewiesenen Parkzonen im Stadtgebiet. Die Ausstellung eines Bewohnerparkausweises erfolgt im Bürgeramt des Rathauses der Stadt Troisdorf.

Voraussetzung für die Ausstellung eines Bewohnerparkausweises ist der Hauptwohnsitz innerhalb der jeweiligen Parkzone. Zum Objekt, welches der Bewohner angemietet oder selbst im Besitz hat, gehört weder eine Garage noch ein Stellplatz. Pro Person wird nur ein Ausweis ausgestellt.

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Fahrzeugschein (TÜV muss noch gültig sein) - bitte unbedingt Vorder- und Rückseite hochladen (bei der Benutzung der Onlinedienstleistung)
  • ggf. Zustimmungserklärung vom Fahrzeughalter, wenn das Fahrzeug vom Antragsteller ständig genutzt wird.

Die Beantragung muss persönlich oder durch einen bevollmächtigten Vertreter erfolgen. Eine schriftliche Vollmacht und Ausweiskopie des Antragsstellers ist erforderlich. Der bevollmächtigte Vertreter muss sich ebenfalls ausweisen können.
Bei Fahrzeugwechsel ist ein neuer Bewohnerparkausweis zu beantragen, der alte Bewohnerparkausweis ist abzugeben.

Bei Beantragung eines Bewohnerparkausweises für ein Fahrzeug, welches nicht auf den/die Antragsteller*in zugelassen ist, nutzen Sie bitte das bereitgestellte Formular Bescheinigung für Privatfahrzeuge.

Nutzen Sie unsere Onlinedienstleistung für die digitale Beantragung eines Bewohnerparkausweises und ermitteln Sie bei der Beantragung Ihre zugehörige Parkzone und tragen Sie diese während des Onlineprozesses ein. Bitte laden Sie unbedingt Vorder- und Rückseite Ihres Fahrzeugscheines hoch.

Nach erfolgreicher Beantragung und Bearbeitung wird Ihnen der Bewohnerparkausweis postalisch zugestellt.

Alternativ verwenden Sie die im PDF-Format unter den Downloads bereitgestellten, am Bildschirm ausfüllbaren Formulare und Vordrucke.
Achten Sie bitte auf die Vollständigkeit des Formularausdrucks, insbesondere auf bereits ausgefüllte Felder oder Unterschriftenfelder!

Für die Ausstellung eines Bewohnerparkausweises werden pro Jahr Gebühren abhängig von der Fahrzeuglänge in folgender Staffelung fällig:

  • bis 3,00 m 45,00 Euro
  • 3,01 - 3,50 m 52,50 Euro
  • 3,51 - 4,00 m 60,00 Euro
  • 4,01 - 4,50 m 67,50 Euro
  • 4,51 - 5,00 m 75,00 Euro
  • 5,01 - 5,50 m 82,50 Euro
  • 5,51 - 6,00 m 90,00 Euro
  • über 6,00 m 97,50 Euro.

Sollten Sie einen Bewohnerparkausweis über unsere Onlinedienstleistung beantragen so müssen Sie diesen bei Beantragung bezahlen. Hierfür stehen Ihnen Giropay, Kreditkarte oder Paypal zur Verfügung. Die Gebühren ergeben sich aus der Dauer der Beantragung und der Fahrzeuglänge. 

 

Für Änderungen des Bewohnerparkausweises sowie eine Ersatzausstellung aufgrund von Verlust wird eine Gebühr in Höhe von 14,00 Euro erhoben. Unter Änderungen fallen insbesondere der Umzug in ein anderes Parkgebiet oder ein Fahrzeugwechsel.

Die Gültigkeitsdauer wird durch die Änderung nicht berührt.

Sollten Sie einen Bewohnerparkausweis vor Ort beantragen, so sind die Gebühren direkt bei Antragstellung zu zahlen und Sie können bar oder mit der Girocard (EC-Karte) und evtl. PIN-Nummer – auch kontaktlos - bezahlen. Ebenfalls ist eine Zahlung per Smartphone möglich, wenn Sie eine EC-Karte hinterlegt haben.

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen