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Entschädigung von Aufwendungen infolge von Umbenennungen von Straßen, Wegen und Plätzen der Stadt Troisdorf

Beschreibung

Straßenumbenennungen sind formale Akte der kommunalen Selbstverwaltung und werden vom Haupt- und Finanzausschuss bzw. dem Rat der Stadt Troisdorf beschlossen. Nach Beschlussfassung wird die Änderung öffentlich bekannt gemacht.

Um den finanziellen Aufwand (z. B. Adressänderungen in Dokumenten, Briefbögen oder Beschilderungen) zu mildern, gewährt die Stadt Troisdorf den betroffenen Anwohnern, Eigentümern, Gewerbetreibenden/Firmen und eingetragenen Vereinen eine finanzielle Unterstützung.

Details zu den Zahlungen sind in der „Richtlinie über die freiwillige, einmalige pauschale Entschädigung von Aufwendungen infolge von Umbenennungen von Straßen, Wegen und Plätzen der Stadt Troisdorf“ vom 28. Oktober 2024 festgelegt. Es handelt sich um eine freiwillige, einmalige pauschale Entschädigung.

Sofern Gebäude mit Hausnummern betroffen sind, erhalten die Eigentümerinnen und Eigentümer einen schriftlichen Verwaltungsakt (Bescheid) über die neue Bezeichnung.