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Bescheinigungen zu Zinssenkungsanträgen der NRW.Bank

Beschreibung

Wohnungsbauförderung

Wohnen ist für alle Bürger ein zentrales Grundbedürfnis. Wohnraum muss nicht nur in ausreichender Quantität zur Verfügung stehen, sondern auch individuellen Qualitätsansprüchen genügen.

Damit die speziellen Wohnbedürfnisse der Bevölkerung - insbesondere von Haushalten mit Kindern, älteren oder behinderten Menschen - erfüllt werden können, bietet das Land Nordrhein-Westfalen eine Vielzahl von Fördermöglichkeiten beim Neubau oder bei bestehenden Wohnungen: Zum Beispiel für den Bau oder Kauf selbst genutzten Wohneigentums, beim barrierefreien oder energieeffizienten Umbau, für die denkmalgerechte Erneuerung von Siedlungshäusern, für die Umstrukturierung von Großwohnanlagen oder für den Bau von Mietwohnungen für einkommensschwache Haushalte.

Zuständige Behörde für die Wohnungsbauförderung ist grundsätzlich der Landrat des Rhein-Sieg-Kreises. Im Rahmen einer Vereinbarung mit dem Rhein-Sieg-Kreis können sich Troisdorfer Bürger*innen bei Fragen zur Förderung von Wohnraum innerhalb des Troisdorfer Stadtgebietes auch an das Wohnungsamt der Stadt Troisdorf wenden.
Einen ersten Überblick über mögliche Förderungen auf der Grundlage Ihrer Haushaltszusammensetzung und des Haushaltseinkommens gibt überschlägig ein Berechnungsmodul auf der Seite "NRW.Bank: Wohneigentum: Nutzen Sie Ihre Chance auf Förderung".

Für die Beantragung einer Wohnungsbauförderung finden Sie entsprechende Formulare ebenfalls auf den Webseiten der NRW.Bank.

Zinssenkungsanträge

Das Land sieht in den Förderrichtlinien vor, dass nach bestimmten Fristen die Zinsvergünstigung ausläuft und die Zinsen der Förderdarlehen angehoben werden können. Die aus der Zinsanhebung eingenommenen Mittel werden erneut für Förderprogramme verwendet, damit auch künftig weitere einkommensschwächere Haushalte bei der Eigentumsbildung gefördert werden können.
Bei der Verzinsung wird stets die individuelle Leistungsfähigkeit eines jeden Darlehensnehmers berücksichtigt. Innerhalb bestimmter Einkommensgrenzen ist die Erteilung einer Zinssenkungsbescheinigung möglich. Aufgrund dieser kann die Belastung der Darlehensnehmer reduziert werden.

Die NRW.Bank hat Sie angeschrieben und darum gebeten, dass Sie einen Antrag auf Zinssenkung stellen?

Die NRW.Bank schreibt ihre Darlehensnehmer - Eigentümer von Eigenheimen oder Eigentumswohnungen - in regelmäßigen Abständen an und räumt die Möglichkeit ein, einen Antrag auf Zinssenkung der Darlehenszinsen zu stellen. Ob und in welcher Höhe die Zinsen gesenkt werden können, macht die Bank von der Einkommenssituation der Darlehensnehmer abhängig. Nähere Informationen dazu finden Sie auf der Internetseite der NRW.Bank.

Die entsprechende Bescheinigung zum Zinssenkungsantrag ist bei der jeweiligen Stadtverwaltung des Wohnortes zu beantragen. Bitte beachten Sie, dass Sie die Einkommensbescheinigung nicht vor dem von der NRW.Bank vorgegebenen Stichtag beantragen können.
Benutzen Sie zur Beantragung der Zinssenkungsbescheinigung das zur Verfügung gestellte Antragsformular.

Nutzen Sie bitte vorrangig den Onlineantrag! Hier haben Sie die Möglichkeit, bereits im Vorfeld alle relevanten Daten und Unterlagen einzureichen. Bitte beachten Sie, dass die Einkommenserklärungen von Ihnen bzw. Ihrem Arbeitgeber auszufüllen sind und im Prozess hochgeladen werden müssen.

Stellen Sie Ihrem Arbeitgeber daher bitte den Link zu dem Onlineformular Einkommenserklärung zur Verfügung. Dieses kann am Ende als PDF Datei abgespeichert werden und dann in diesem Onlineantrag hochgeladen werden.


Alternativ nutzen Sie bitte die im PDF-Format unter den Downloads bereitgestellten, am Bildschirm ausfüllbaren Formulare und Vordrucke.
Achten Sie bitte auf die Vollständigkeit des Formularausdrucks, insbesondere auf bereits ausgefüllte Felder oder Unterschriftenfelder!

Die Gebühr für die Zinssenkungsbescheinigung beträgt 20,00 Euro.