Parkausweise und Parkerleichterungen für schwer- und gehbehinderte Menschen

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Dienstleistungsinformationen

Parkausweise und Parkerleichterungen für schwer- und gehbehinderte Menschen

Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (aG), aber auch Schwerbehinderte außerhalb der aG-Regelung können bei der Ordnungsbehörde einen Behindertenparkausweis bzw. eine Parkerleichterung für Schwerbehinderte (aG-Light) erhalten.

Der Parkausweis (aG-light) berechtigt nicht zum Parken auf Behindertenparkplätzen, gewährt besonderen Gruppen behinderter Menschen aber bestimmte Parkerleichterungen.

Weitere Informationen geben die genannten Ansprechpartner*innen.

Nicht abgelaufener Schwerbehindertenausweis

Der Parkausweis muss schriftlich beantragt werden.

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen