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Parkausweise und Parkerleichterungen für schwer- und gehbehinderte Menschen
Beschreibung
Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (aG), aber auch Schwerbehinderte außerhalb der aG-Regelung können bei der Ordnungsbehörde einen Behindertenparkausweis bzw. eine Parkerleichterung für Schwerbehinderte (aG-Light) erhalten.
Der Parkausweis (aG-light) berechtigt nicht zum Parken auf Behindertenparkplätzen, gewährt besonderen Gruppen behinderter Menschen aber bestimmte Parkerleichterungen.
Weitere Informationen geben die genannten Ansprechpartner*innen.
Nicht abgelaufener Schwerbehindertenausweis
Der Parkausweis muss schriftlich beantragt werden.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Verkehrsüberwachung
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- Kölner Straße 176
- 53840 Troisdorf
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- Fax:
02241 900-8068 - E-Mail:
ordnungsamt@troisdorf.de
- Fax:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Frau Fassbender
Sachbearbeitung- Telefon:
- 02241 900-383
- E-Mail:
- bussgeldstelle@troisdorf.de