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Ausnahmegenehmigungen von den Bestimmungen zum Sonn- und Feiertagsfahrverbot und der Ferienreiseverordnung
Beschreibung
Nach § 46 der Straßenverkehrsordnung (StVO) können Befreiungen von den Bestimmungen zum Sonn- und Feiertagsfahrverbot oder der Ferienreiseverordnung auf Antrag erteilt werden.
Die jeweilige Beantragung muß schriftlich erfolgen.
Bitte nutzen Sie das im PDF-Format unter den Downloads bereitgestellte, am Bildschirm ausfüllbare Formular.
Achten Sie bitte auf die Vollständigkeit des Formularausdrucks, insbesondere auf bereits ausgefüllte Felder oder Unterschriftenfelder!
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Zuständige Einrichtungen
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- Kölner Straße 176
- 53840 Troisdorf
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- Fax:
02241 900-8068 - E-Mail:
ordnungsamt@troisdorf.de
- Fax:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Sachbearbeitung- Telefon:
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- E-Mail:
- bussgeldstelle@troisdorf.de