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Bauvoranfragen / Vorbescheide
Beschreibung
Haben Sie Zweifel, ob die von Ihnen beabsichtigte Baumaßnahme auf dem dafür vorgesehenen Grundstück genehmigungsfähig ist, können Sie diesbezüglich beim Bauordnungsamt einen Antrag auf Erteilung eines Vorbescheids (eine sogenannte Bauvoranfrage) stellen.
Dieser kann sowohl planungsrechtliche als auch konkrete bauordnungsrechtliche Fragen zum Gegenstand haben. Die im Bauordnungsamt vorzunehmende Prüfung beschränkt sich ausschließlich auf die in der Bauvoranfrage formulierten Fragen.
Ein erteilter Vorbescheid schafft Rechtssicherheit, da die Stadt Troisdorf hieran für die Dauer von zwei Jahren nach Erlass gebunden ist – eine Fristverlängerung jeweils um ein Jahr ist auf Antrag möglich. Die Bauvoranfrage ermöglicht es Ihnen also schon vor der Durchführung eines Baugenehmigungsverfahrens, gewisse Unklarheiten auszuräumen. Der Vorbescheid stellt somit für die Bauherrin und den Bauherrn eine Entscheidungshilfe dar und trägt dazu bei, dass ihnen keine unnötigen Kosten entstehen und vermeidbarer Aufwand unterlassen wird.
Haben Sie einen Vorbescheid erwirkt, können Sie auf seiner Grundlage eine entsprechende Baugenehmigung beantragen. Ohne diese Baugenehmigung ist eine Realisierung der von Ihnen beabsichtigten Baumaßnahme trotz des gegebenenfalls vorliegenden positiven Vorbescheids nicht zulässig.
Fragen beantwortet die Bauberatung des Bauordnungsamtes.
Falls Sie beabsichtigen, eine Bauvoranfrage zu stellen, beachten Sie bitte, dass diese von einem bauvorlageberechtigten Architekten beim Bauordnungsamt eingereicht werden muss, es sei denn, Sie wollen nur ganz allgemein Fragen der Vereinbarkeit des Bauvorhabens mit planungsrechtlichen Vorschriften über die Art der baulichen Nutzung, die Bauweise oder die überbaubare Grundstücksfläche abklären. Dem Antrag sind alle Unterlagen beizufügen, die zur Beurteilung der zu entscheidenden Fragen erforderlich sind, mindestens jedoch ein Lageplan im Maßstab 1:500 oder 1:1.000, eine Baubeschreibung und – falls notwendig – eine Skizze des Entwurfs.
Das Bauordnungsamt benötigt Ihren Antrag in jedem Fall in schriftlicher Form nebst der übrigen Unterlagen mindestens in zweifacher Ausfertigung. Nutzen Sie für Ihren Antrag die Formulare der Bauordnung.
Bitte nutzen Sie die im PDF-Format unter den Downloads bereitgestellten, am Bildschirm ausfüllbaren Formulare und Vordrucke.
Achten Sie bitte auf die Vollständigkeit des Formularausdrucks, insbesondere auf bereits ausgefüllte Felder oder Unterschriftenfelder!
Downloads
- Bauantrag / Antrag auf Vorbescheid (Baugenehmigungsverfahren) (PDF, 133 KB)
- Bauantrag / Antrag auf Vorbescheid (Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren) (PDF, 1.386 KB)
- Anzeige der befristeten Nutzungsänderung (PDF, 110 KB)
- Baubeschreibung (PDF, 1.145 KB)
- Betriebsbeschreibung für gewerbliche Anlagen (PDF, 945 KB)
- Betriebsbeschreibung für land- und forstwirtschaftliche Vorhaben (PDF, 844 KB)
Zuständige Einrichtungen
- Baugenehmigungen
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- Kölner Straße 176
- 53840 Troisdorf
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- Fax:
02241 900-8063 - E-Mail:
bauordnungsamt@troisdorf.de
- Fax:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Frau Graß
Sachbearbeitung- Telefon:
- 02241 900-639
- E-Mail:
- grassj@troisdorf.de
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Herr Herzberg
Sachbearbeitung- Telefon:
- 02241 900-637
- E-Mail:
- herzbergs@troisdorf.de
-
Herr Hüsson
Sachbearbeitung- Telefon:
- 02241 900-634
- E-Mail:
- huessonp@troisdorf.de
-
Herr Jentsch
Sachbearbeitung- Telefon:
- 02241 900-9213
- E-Mail:
- jentschj@troisdorf.de
-
Herr Scholemann
Sachbearbeitung- Telefon:
- 02241 900-646
- E-Mail:
- scholemannd@troisdorf.de
-
Frau Wedel
Sachbearbeitung- Telefon:
- 02241 900-284
- E-Mail:
- wedelj@troisdorf.de