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Angelegenheiten der Baumschutzsatzung

Beschreibung

Das Troisdorfer Stadtgebiet wird geprägt durch vielfältige Grün- und Parkanlagen, Bäume entlang von Straßen, Wiesen- und Blühflächen, und natürlich auch durch den Baumbestand in privaten Gärten. Diese sind - bis auf wenige Ausnahmen - ab einem bestimmten Stammumfang durch die Baumschutzsatzung geschützt. Das Fällen dieser Bäume bedarf einer vorab zu beantragenden Genehmigung. Das Sachgebiet Grünplanung und -neubau gibt Auskunft zu diesen Bestimmungen.

Die Baumschutzsatzung der Stadt Troisdorf stellt für die im Zusammenhang bebauten Stadtgebiete und die Geltungsbereiche von Bebauungsplänen Laubbäume, Kiefern, Eiben und Schwarzpappeln mit einem Stammumfang von 100cm oder mehr, jeweils 1 m über dem Boden gemessen, unter Schutz. Alle anderen Nadelbäume, sowie Birken, Korkenzieherweiden und alle anderen Pappelarten sind nicht durch die Baumschutzsatzung geschützt.

Baumschutz bei Baumaßnahmen

Bei Baumaßnahmen muss der Bauherr und die ausführende Firma besonderes Augenmerk auf den Schutz der Bestandsbäume richten. Dies gilt besonders für die durch die Baumschutzsatzung geschützten, aber natürlich auch für alle anderen Bäume. Hilfreich ist dabei das Merkblatt „Baumschutz auf Baustellen“, das hier zum Download bereitgestellt wird.
Sind im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben voraussichtlich Baumfällarbeiten notwendig, sollten die für die Fällgenehmigung erforderlichen Unterlagen bereits zusammen mit dem Bauantrag eingereicht werden.

Dem Antrag für die Baumfällgenehmigung sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • Lageplan
  • ggf. vorhandene Fotos zu dem zu fällenden Baum

Aus dem Lageplan muss der Standort und die Beschreibung der Größe der in Betracht kommenden Bäume hervorgehen .

Das Fällen der unter Schutz stehenden Bäume bedarf einer Genehmigung durch die Stadt Troisdorf. Der erforderliche Antrag auf Befreiung von der Baumschutzsatzung ist schriftlich zu stellen und kann auch per E-Mail eingereicht werden.

Bitte nutzen Sie die im PDF-Format unter den Downloads bereitgestellten, am Bildschirm ausfüllbaren Formulare und Vordrucke.
Achten Sie bitte auf die Vollständigkeit des Formularausdrucks, insbesondere auf bereits ausgefüllte Felder oder Unterschriftenfelder!