Suche
Baulastenverzeichnis
Beschreibung
Sicherung und Gewährung von Rechten an Grundstücken
Rechte (Dienstbarkeiten) an Grundstücken müssen als Baulast eingetragen werden. Das betrifft insbesondere
- Gehwegrechte
- Fahrwegrechte
- Leitungsrechte.
Eine Baulast ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung eines Grundstückseigentümers/einer Grundstückseigentümerin gegenüber der Baubehörde, mit der der Grundstückseigentümer/die Grundstückseigentümerin erklärt, auf seinem/ihrem Grundstück etwas zu Gunsten des Nachbargrundstücks zu tun, zu dulden oder zu unterlassen, wozu er/sie bislang nicht verpflichtet ist, also zum Beispiel eine Überfahrt zu erlauben.
Durch die Belastung eines oder mehrerer Grundstücke mit einer Baulast kann die Zulässigkeit eines Bauvorhabens erreicht werden, das ohne die Baulast nicht zulässig wäre. In den meisten Fällen handelt es sich dabei um die Übernahme von Abstandsflächen, die Sicherung der Erschließung oder den Nachweis von Stellplätzen auf einem anderen Grundstück.
Die Baulast wird nicht im Grundbuch, sondern im Baulastenverzeichnis der Baubehörde eingetragen. Durch ihre Eintragung in das Baulastenverzeichnis (gemäß § 85 BauO NRW) wird eine Baulast wirksam und bindet auch die Rechtsnachfolger.
Weitere Informationen gibt das Merkblatt "Warum eine Baulast?".
Für die Sicherung und Gewährung von Rechten an Grundstücken, die in die Zuständigkeit der Stadt fallen, ist das Sachgebiet Liegenschaften im Amt für Geoinformation, Statistik und Liegenschaften zuständig.
Auskunft über eingetragene Baulasten
Ob ein Flurstück mit einer Baulast belastet ist, erfahren Sie beim Bauordnungsamt. Hier wird das Baulastenverzeichnis gemäß § 85 BauO NRW geführt. Die Frage nach einer eventuellen Baulasteintragung kann in Verbindung mit dem Kauf oder Verkauf eines Grundstücks, sowie bei der Planung eines Bauvorhabens von Bedeutung sein.
Auskünfte werden an Personen erteilt, die ein berechtigtes Interesse nachweisen. Diese Personen können in das Baulastverzeichnis Einsicht nehmen oder sich Abschriften erteilen lassen. Im dazu notwendigen Antrag anzugeben sind die genaue Lage des betreffenden Flurstücks in Form von Gemarkung, Flur, Flurstück, Ort, Straße, Hausnummer und die Anschrift des Antragsstellers/der Antragstellerin für den Gebührenbescheid.
Eintragung einer Baulast
Der Antrag auf Eintragung einer Baulast muss schriftlich erfolgen. Bitte nutzen Sie das im PDF-Format unter den Downloads bereitgestellte, am Bildschirm ausfüllbare Formular.
Weitere Informationen gibt das Merkblatt "Warum eine Baulast".
Auskunft über eingetragene Baulasten
Die Auskunft muss schriftlich beantragt werden, gerne auch per E-Mail. Eine telefonische Auskunft ist nicht möglich.
Der Antrag muss folgende Angaben enthalten:
- die genaue Lage des betreffenden Flurstücks in Form von Gemarkung, Flur, Flurstück, Ort, Straße, Hausnummer
- die Anschrift des Antragsstellers/der Antragstellerin für den Gebührenbescheid.
Der Antrag auf Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis kann online gestellt werden.
Falls Sie den angebotenen Online-Dienst nicht nutzen möchten, nutzen Sie bitte den im PDF-Format unter den Downloads bereitgestellten, am Bildschirm ausfüllbaren Vordruck.
!! Achten Sie bitte auf die Vollständigkeit der Formularausdrucke, insbesondere auf bereits ausgefüllte Felder oder Unterschriftenfelder !!
Eintragung einer Baulast
Nach dem Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (GebG NRW) in Verbindung mit der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (AVerwGebO NRW) und des Allgemeinen Gebührentarifs der AVerwGebO NRW in der jeweils gültigen Fassung sind Baulasten gebührenpflichtig.
Die Gebühr beträgt bis zu 250 € pro Tatbestand gemäß Verwaltungsgebührenordnung.
Auskunft über eingetragene Baulasten
Die Gebühr für die Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis richtet sich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung und beträgt 30,00 Euro pro Flurstück, welches nicht belastet ist, sowie 50,00 Euro pro Baulast und pro Flurstück, welches belastet ist.
Das Positivattest beinhaltet die Kopie der entsprechenden Baulastenblätter und der dazugehörigen Lagepläne. Bei einem erhöhten Kopieraufwand fallen zusätzlich 20,00 Euro Kopierkosten an.
Onlinedienstleistung
Downloads
Zuständige Einrichtungen
- Baugenehmigungen
-
- Kölner Straße 176
- 53840 Troisdorf
-
- Fax:
02241 900-8063 - E-Mail:
bauordnungsamt@troisdorf.de
- Fax:
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
Herr Röhrig
Sachbearbeitung- Telefon:
- 02241 900-263
- E-Mail:
- roehrigs@troisdorf.de