Bauabnahmen / Bauüberwachung

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Bauabnahmen / Bauüberwachung

Das Bauordnungsamt prüft im Rahmen von Stichproben, ob das Bauvorhaben im Einklang mit der Baugenehmigung und den öffentlich-rechtlichen Vorschriften einschließlich des Bauordnungsrechts ausgeführt wird.

Für den fertigen Rohbau und das fertig gestellte Gebäude sind Bauzustandsbesichtigungen durch das Bauordnungsamt obligatorisch.
Beim Rohbau vergewissert sich der/die Mitarbeiter*in des Bauordnungsamts, ob der Stand der Bauausführung eine Fertigstellung erlaubt.
Bei der Fertigstellungsbesichtigung wird geprüft, ob der Endzustand die Benutzung des Objektes zulässt.

Ein Einzug in das Objekt ist grundsätzlich erst eine Woche nach erfolgter Fertigstellungsanzeige zulässig (§ 82 VIII BauO NRW).

Bedenken Sie bitte, dass auch der Kanalanschluss abgenommen werden muss. Wenden Sie sich hierfür rechtzeitig an den Abwasserbetrieb Troisdorf AöR und vereinbaren Sie einen Prüftermin.

Mehr Informationen finden Sie auf den folgenden Websites:

Sie als Bauherrin oder Bauherr haben bzw. die von Ihnen eingesetzte Bauleitung hat das Bauordnungsamt jeweils eine Woche vorher über die Fertigstellung des Rohbaus und die abschließende Fertigstellung des Gesamtbauwerks zu informieren.
Dies hat anhand der zu diesem Zweck der Baugenehmigung jeweils als Anlage beigefügten Anzeigevordrucke zu geschehen.

Sowohl die Rohbauabnahme als auch die Schlussabnahme sind gebührenpflichtig.

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen