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Ausnahmegenehmigungen zur Sondernutzung des öffentlichen Verkehrsraums im Rahmen von Baumaßnahmen
Beschreibung
Für folgende Maßnahmen können auf Antrag Ausnahmegenehmigungen zur Sondernutzung der öffentlichen Verkehrsfläche mit Anordnungen zur Verkehrssicherung erteilt werden:
- Aufstellen von Baugerüsten
- Aufstellen von Kränen
- Auslegen von Schlauch- oder Kabelbrücken
- Lagerung von Material im Rahmen von Baumaßnahmen.
Die Beschilderung ist mindestens 96 Stunden vorher aufzustellen. Die Aufstellung der Beschilderung ist vom/von der Antragsteller*in durchzuführen. Die Schilder können bei Verkehrssicherungsunternehmen oder beim städtischen Baubetriebshof ausgeliehen werden.
Bei Fragen oder weiterem Informationsbedarf wenden Sie sich an das Sachgebiet Verkehr unter der E-Mailadresse Baustellenabsicherung@troisdorf.de.
Die Beantragung kann schriftlich, persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person ca. 14 Tage vorher erfolgen. Sie muss folgende Angaben enthalten:
- Name des/der Antragsteller*in
- Anschrift, Straße und Hausnummer (Meldeadresse des/der Antragsteller*in)
- Aufstellort
- Tag, Uhrzeit und benötigte Länge
(beispielsweise 3.12.2021, 7.00 bis 17.00 Uhr, 12 m)
Bitte nutzen Sie die im PDF-Format unter den Downloads bereitgestellten, am Bildschirm ausfüllbaren Formulare und Vordrucke.
Achten Sie bitte auf die Vollständigkeit des Formularausdrucks, insbesondere auf bereits ausgefüllte Felder oder Unterschriftenfelder!
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Zuständige Einrichtungen
- Verkehr
-
- Kölner Straße 176
- 53840 Troisdorf
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
Herr Bazzahi
Sachbearbeitung- Telefon:
- 02241 900-718
- E-Mail:
- bazzahij@troisdorf.de
-
Herr Greuel
Sachbearbeitung- Telefon:
- 02241 900-719
- E-Mail:
- greuelt@troisdorf.de