Ausnahmegenehmigungen zur Sondernutzung des öffentlichen Verkehrsraums im Rahmen von Baumaßnahmen

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Dienstleistungsinformationen

Ausnahmegenehmigungen zur Sondernutzung des öffentlichen Verkehrsraums im Rahmen von Baumaßnahmen

Für folgende Maßnahmen können auf Antrag Ausnahmegenehmigungen zur Sondernutzung der öffentlichen Verkehrsfläche mit Anordnungen zur Verkehrssicherung erteilt werden:

  • Aufstellen von Baugerüsten
  • Aufstellen von Kränen
  • Auslegen von Schlauch- oder Kabelbrücken
  • Lagerung von Material im Rahmen von Baumaßnahmen.

Die Beschilderung ist mindestens 96 Stunden vorher aufzustellen. Die Aufstellung der Beschilderung ist vom/von der Antragsteller*in durchzuführen. Die Schilder können bei Verkehrssicherungsunternehmen oder beim städtischen Baubetriebshof ausgeliehen werden.

Bei Fragen oder weiterem Informationsbedarf wenden Sie sich an das Sachgebiet Verkehr unter der E-Mailadresse Baustellenabsicherung@troisdorf.de.

Die Beantragung kann schriftlich, persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person ca. 14 Tage vorher erfolgen. Sie muss folgende Angaben enthalten:

  • Name des/der Antragsteller*in
  • Anschrift, Straße und Hausnummer (Meldeadresse des/der Antragsteller*in)
  • Aufstellort
  • Tag, Uhrzeit und benötigte Länge
    (beispielsweise 3.12.2021, 7.00 bis 17.00 Uhr, 12 m)

Bitte nutzen Sie die im PDF-Format unter den Downloads bereitgestellten, am Bildschirm ausfüllbaren Formulare und Vordrucke.
Achten Sie bitte auf die Vollständigkeit des Formularausdrucks, insbesondere auf bereits ausgefüllte Felder oder Unterschriftenfelder!