Auskünfte aus dem Liegenschaftskataster

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Dienstleistungsinformationen

Auskünfte aus dem Liegenschaftskataster

Gegen eine Gebühr erhalten Sie

  • Ausdrucke der Liegenschaftskarte (auch Kataster- oder Flurkarte genannt)
  • Auszüge aus dem Liegenschaftsbuch (Eigentümernachweis, Bestandsnachweis).

Für die Auskünfte ist der Nachweis eines berechtigten Interesses erforderlich.

Mehr Informationen finden Sie auf den folgenden Websites:

Wenden Sie sich für Auskünfte persönlich an die genannte Kontaktperson.

Bitte beachten Sie:
Eine Zusendung eines Ausdrucks/Auszuges aus dem Liegenschaftskataster per Post oder E-Mail ist der Stadt nicht gestattet. Hierfür wenden Sie sich bitte direkt an das Amt für Katasterwesen und Geoinformation des Rhein-Sieg-Kreises.

Die Gebühr für einen Ausdruck aus der Liegenschaftskarte beträgt 30 € für Papierauszüge bis DIN A3.
Die Gebühr für einen Auszug aus dem Liegenschaftsbuch beträgt 30 €.

Die Gebührenberechnung erfolgt nach dem Vermessungsgebührentarif der Gebührenordnung für die Vermessungs- und Katasterbehörden in NRW in der zurzeit gültigen Fassung.

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen