Erklärungen über die Namensführung des Kindes
Beschreibung
Sind die Eltern eines neugeborenen Kindes gemeinsam sorgeberechtigt und führen unterschiedliche Nachnamen, müssen Sie dem Standesamt einvernehmlich mitteilen, welchen Nachnamen das Kind erhalten soll.
Es ist zu beachten, dass alle Geschwisterkinder, für die sich die Eltern das Sorgerecht teilen, den gleichen Nachnamen führen müssen.
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
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Standesamt
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- Kaiserstraße 1a
- 53840 Troisdorf
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- Telefon:
02241 900-709 - Fax:
02241 900-898 - E-Mail:
standesamt@troisdorf.de
- Telefon:
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