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Erklärungen über die Namensführung des Kindes

Beschreibung

Hinweis: Um eine möglichst schnelle Bearbeitung Ihres Anliegens zu ermöglichen, bitten wir Sie vorzugsweise das Online-Antragsformular zu nutzen.

 

Sind die Eltern eines neugeborenen Kindes gemeinsam sorgeberechtigt und führen unterschiedliche Nachnamen, müssen Sie dem Standesamt einvernehmlich mitteilen, welchen Nachnamen das Kind erhalten soll.

Es ist zu beachten, dass alle Geschwisterkinder, für die sich die Eltern das Sorgerecht teilen, den gleichen Nachnamen führen müssen.