Auskunftssperre für persönliche Daten

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Dienstleistungsinformationen

Auskunftssperre für persönliche Daten

Bei Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Belange besteht die Möglichkeit eine Auskunftssperre für persönliche Daten zu beantragen.

Anträge auf Einrichtung von Auskunftssperren sind, beziehungsweise der Widerspruch ist, bei der Stadt formlos schriftlich zu stellen beziehungsweise zu erheben.

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen