Aufbewahrung von Fundsachen

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Dienstleistungsinformationen

Aufbewahrung von Fundsachen

Wenn Sie einen Wertgegenstand mit einem Wert von mehr als 10 Euro gefunden haben, müssen Sie diesen beim Fundbüro abgeben.

Das Fundbüro im städtischen Bürgeramt nimmt Fundsachen aller Art entgegen und erstellt eine Fundanzeige. Die Fundsachen werden mindestens 6 Monate verwahrt.

Nach einer Frist von sechs Monaten hat der Finder/die Finderin ein Recht auf Eigentumserwerb, wenn bis dahin kein Verlierer glaubhaft seine Eigentumsrechte geltend gemacht hat. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist von sechs Monaten muss sich der Finder/die Finderin innerhalb von vier Wochen beim Fundbüro melden, um die nicht abgeholte Fundsache zu erhalten.

Bei der Stadt Troisdorf steht ein digitales Fundbüro rund um die Uhr für eine Suche nach Fundsachen zur Verfügung:

www.troisdorf.de/fundbuero.

Verlust- oder Fundanzeigen können über die Onlinedienstleistungen digital dem Fundbüro mitgeteilt werden.

Hinweis: Die Fundsache muss spätestens zwei Wochen nach Meldung beim zuständigen Fundbüro abgegeben werden, damit eine weitere Bearbeitung erfolgen kann. Mit Absenden Ihrer Fundanzeige stimmen Sie der Aushändigung der Fundsache zu.


Einmal jährlich werden nicht zuführbare Fundsachen öffentlich versteigert.

Wenn Sie etwas gefunden haben und es im Fundbüro abgeben möchten, dann wenden Sie sich an das Fundbüro im Bürgeramt der Stadtverwaltung:

Fundbüro der Stadt Troisdorf
Tel. 02241 900 900
E-Mail fundbuero@troisdorf.de

Ihre Fundanzeige können Sie vorab auch online machen, bevor Sie die Fundsache im Fundbüro abgeben.

Nach einer Aufbewahrungsfrist von mindestens sechs Monaten kann der Finder/die Finderin unter Angabe der Fundnummer, seines/ihres vollständigen Namens und seiner/ihrer Adresse über die genannten Kontaktdaten sein/ihr Recht auf Eigentumserwerb geltend machen, wenn die Fundsache bis dahin nicht vom Verlierer abgeholt wurde.

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