Änderungen der Halterdaten eines Kraftfahrzeugs

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Änderungen der Halterdaten eines Kraftfahrzeugs

Änderung der Halteradresse

Bei Umzügen innerhalb des Rhein-Sieg-Kreises muss ab sofort die neue Anschrift wieder in den Fahrzeugschein eingetragen werden. Eine formlose Mitteilung über die Änderung der Adresse reicht nicht mehr aus!

Für den Fall, dass Sie Halter*in eines Fahrzeuges sind und aus dem Rhein-Sieg-Kreis nach Troisdorf gezogen oder innerhalb von Troisdorf umgezogen sind, können Sie die Anschrift in Ihrem Fahrzeugschein im Bürgerbüro der Stadt Troisdorf ändern lassen.

Sollte in Ihrem Fahrzeugschein eine Anschriftenänderung bereits in der Vergangenheit durchgeführt worden sein, d.h. es wurde bereits ein Klebeetikett mit einer neuen Anschrift in Ihrem Fahrzeugschein angebracht, ist eine erneute Anschriftenänderung im Bürgerbüro leider nicht mehr möglich. In diesem Fall kann die Anschriftenänderung nur beim Straßenverkehrsamt des Rhein-Sieg-Kreises durchgeführt werden.

Falls Sie ein auswärtiges Kennzeichen haben, kann eine Anschriftenänderung ebenfalls nur beim Straßenverkehrsamt des Rhein-Sieg-Kreises durchgeführt werden.

Änderung des Halternamens

Bei Namensänderung des Fahrzeughalters müssen die Fahrzeugpapiere geändert werden. Auch hierfür können Sie sich an das Troisdorfer Bürgerbüro wenden.

Bitte beachten Sie:

Voraussetzung für die Änderung sowohl der Halteradresse wie auch des Halternamens ist ein Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung, zum Beispiel von TÜV, DEKRA oder GTÜ durch den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) oder den letzten Bericht über die Hauptuntersuchung.

Für Zulassungen und Außerbetriebsetzungen von KFZ ist das Straßenverkehrsamt des Rhein-Sieg-Kreises in Siegburg zuständig.

Online Antrag

Für die genannten Änderungen steht Ihnen ein Onlinedienst des Rhein-Sieg-Kreises zur Verfügung.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I

bei Änderungen des Halternamens zusätzlich

  • Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Nachweis über die Namensänderung

Die Beantragung der Änderung muss persönlich oder durch einen bevollmächtigten Vertreter erfolgen.

Der/die Vertreter*in benötigt eine schriftliche Vollmacht und eine Ausweiskopie des Antragsstellers. Der/die bevollmächtigte Vertreter*in muss sich ebenfalls ausweisen können.

Über das SVA-Portal können Sie Ihre Änderungsanträge online beim Straßenverkehrsamt des Rhein-Sieg-Kreises stellen.

Änderung der Halterdaten (Adresse oder Name) eines KFZ 10,80 €

Gebühren sind direkt bei Antragstellung zu zahlen und Sie können bar oder mit der Girocard (EC-Karte) und evtl. PIN-Nummer – auch kontaktlos - bezahlen. Ebenfalls ist eine Zahlung per Smartphone möglich, wenn Sie eine EC-Karte hinterlegt haben.

Onlinedienstleistungen

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen