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Auskünfte über Altlasten

Beschreibung

Katasterführende Behörde und originär auskunftsbefugt ist der Rhein-Sieg-Kreis.

Zu

  • Altlastenkataster,
  • Auftragsvergaben,
  • Altlastenuntersuchungen / Überwachung,
  • Maßnahmenplanung,
  • Koordination bei Sanierungsmaßnahmen
  • Stellungnahmen,
  • Sonderprojekten und
  • Fördermittelabwicklung

erteilt die Stadt jedoch soweit möglich Auskunft.

Für Auskünfte wenden Sie sich bitte unter den genannten Kontaktdaten an das Amt für Umwelt- und Klimaschutz.

Zuständige Kontaktpersonen