Abschleppmaßnahmen von Fahrzeugen

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Dienstleistungsinformationen

Abschleppmaßnahmen von Fahrzeugen

Das Ordnungsamt ist zuständig für Abschleppmaßnahmen von

  • nicht zugelassenen bzw. abgemeldeten Fahrzeugen (Altautos), die im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt wurden,
  • für den Straßenverkehr zugelassenen Fahrzeugen, die so im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt wurden, dass eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit eingetreten oder zu erwarten ist.

Ohne gültige TÜV-Plakette abgestellte, aber zugelassene Fahrzeuge werden dem Straßenverkehrsamt des Rhein-Sieg-Kreises gemeldet.

Was tun, wenn Ihr Fahrzeug abgeschleppt wurde?

Rufen Sie zuerst die Polizeiwache Troisdorf (Telefon 02241/541 3221) an. Dort kann man Ihnen sagen, ob das Fahrzeug tatsächlich abgeschleppt wurde und zu welchem Abschleppunternehmen es verbracht wurde. Sollten Sie keine Verbindung zur Polizei herstellen können, steht Ihnen beim Ordnungsamt unter der Telefonnummer 02241/900-320 während der Dienstzeiten ebenfalls ein/e Ansprechpartner/in zur Verfügung.

Gegen Vorlage von

  • KFZ-Brief oder -Schein
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Zahlungsmittel (je nach Abschleppunternehmen fallen unterschiedliche Gebühren an)

können Sie Ihr Fahrzeug beim Abschleppunternehmen gegen Bezahlung der entstandenen Kosten abholen.

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen