Auskünfte aus einem Personenstandsbuch

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Dienstleistungsinformationen

Auskünfte aus einem Personenstandsbuch

Das Standesamt Troisdorf führt Geburten-, Ehe- Lebenspartnerschafts- und Sterberegister für Personenstandsfälle, die sich auf Troisdorfer Stadtgebiet ereignet haben.

Folgende Personen dürfen Personenstandsurkunden und Auskünfte aus Sammelakten erhalten:

  • Personen, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie deren
  • Ehegatten,
  • Lebenspartner,
  • Vorfahren und
  • Abkömmlinge.

Geschwister einer beurkundeten Person müssen für Geburts- oder Sterbeurkunden ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen.

In allen anderen Fällen können Urkunden und Auskünfte nur bei Nachweis eines rechtlichen Interesses erteilt werden.

Das Standesamt kann nur solange Personenstandsurkunden ausstellen oder Auskünfte aus Sammelakten erteilen wie die Aufbewahrungsfrist der Personenstandsregister noch nicht abgelaufen ist. Die Aufbewahrungsfristen lauten wie folgt:

  • Ehe- und Lebenspartnerschaftsregister 80 Jahre,
  • Geburtenregister 110 Jahre,
  • Sterberegister 30 Jahre.

Sollten Sie Auskünfte aus älteren Registern wünschen, wenden Sie sich bitte an das Archiv der Stadt Troisdorf.

Für die Auskünfte aus beziehungsweise Suche nach Personenstandseinträgen werden Gebühren erhoben.

Gebührenordnung NRW

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen