Geburtsanzeigen nach § 18 des Personenstandsgesetzes
Beschreibung
Jede Geburt, die sich auf Troisdorfer Stadtgebiet ereignet, ist dem Standesamt Troisdorf anzuzeigen.
Zur Anzeige verpflichtet sind:
- bei Geburten in Einrichtungen, z. B. Krankenhäusern, die Träger der Einrichtung, ansonsten
- jeder Elternteil, ansonsten
- jede andere Person, die aus eigenem Wissen von der Geburt unterrichtet ist.
Die Anzeige muss binnen einer Woche erfolgen.
Zuständige Einrichtungen
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Standesamt
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- Kaiserstraße 1a
- 53840 Troisdorf
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- Telefon:
02241 900-709 - Fax:
02241 900-898 - E-Mail:
standesamt@troisdorf.de
- Telefon:
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