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Geburtsanzeigen nach § 18 des Personenstandsgesetzes

Beschreibung

Jede Geburt, die sich auf Troisdorfer Stadtgebiet ereignet, ist dem Standesamt Troisdorf anzuzeigen.

Zur Anzeige verpflichtet sind:

  • bei Geburten in Einrichtungen, z. B. Krankenhäusern, die Träger der Einrichtung, ansonsten
  • jeder Elternteil, ansonsten
  • jede andere Person, die aus eigenem Wissen von der Geburt unterrichtet ist.


Die Anzeige muss binnen einer Woche erfolgen.

Zuständige Einrichtungen